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Ihr Anwalt für Mietrecht

Auch mit mietrechtlichen Fragen bzw. Problemen kommt beinah jeder Mensch in Berührung. Gesetzlich geregelt sind die mietrechtlichen Verhältnisse zwischen Vermieter und Mieter in §§ 535 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Allerdings sind die gesetzlichen Vorschriften in vielen Fällen abdingbar, sodass der zwischen dem Mieter und Vermieter abgeschlossene Mietvertrag eine entscheidende Rolle spielt. Erst dann, wenn die vertraglichen Regelungen unvollständig sind oder unzulässigerweise zum Nachteil der Mieterin oder des Mieters von Schutzvorschriften abweichen, gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Mietgesetze.

Mit Miterecht werden meistens Wohnräume oder Gewerberäume in Verbindung gebracht. Gegenstand des Mietvertrages kann jedoch auch eine bewegliche Sache (z. B. ein PKW) sein.

Die häufigsten Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter treten vor allem in folgenden Fragen auf:

- Ist der Mieter beim Auszug zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet? Ist insbesondere die sog. "Schönheitsreparaturklausel" im Mietvertrag wirksam?

- Ist die Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter wirksam?

- Unter welchen Voraussetzungen ist der Mieter zu einer Mietminderung berechtigt?

- Ist der Abschluss eines befristeten Wohnraummietvertrages zulässig? Was muss der Vermieter hierbei beachten?

- Was passiert mit dem Mietverhältnis im Falle des Todes des Mieters?

- Unter welchen Voraussetzungen kann der Vermieter die Miete erhöhen?

Dies sind nur einige mietrechtlichen Fragen, die sich viele Mieter bzw. Vermieter stellen.

Ich berate und vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Von der Prüfung mietvertraglicher Regelungen auf ihre Wirksamkeit bis Ausgestaltung eines rechtssicheren Mietvertrages, Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung des Mietvertrages sowie ggf. gerichtliche Unterstützung bei der Abwehr der Kündigung etc.

Kontaktieren Sie mich. Ich freue mich Ihnen behilflich zu sein!


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