R e c h t s a n w a l t 
    A n d r e j       D i p p e l

Allgemeines Zivilrecht

Es gibt wohl keinen einzigen Menschen, der mit dem allgemeinen Zivilrecht oder auch Privatrecht genannt, nicht in Berührung gekommen ist. Beinah jeden Tag werden Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge oder Darlehensverträge etc. abgeschlossen, sei es zwischen zwei Privatpersonen, einer Privatperson und einem Unternehmen oder nur zwischen Unternehmen. Das Privatrecht regelt daher die Rechtsverhältnisse zwischen Bürger und Unternehmer. Nicht selten kommt es vor, dass im Rahmen der vertraglichen Beziehungen Probleme auftauchen. Von der Mangelhaftigkeit der Kaufsache, einer mangelhaften Reparatur durch die Autowerkstatt, Schimmel in der Wohnung und andere Mietmängel bis zum ungewollten Abschluss eines Abonnements; all diese alltäglichen Vorkommnisse sind dem allgemeinen Zivilrecht zuzuordnen. 

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und ich helfe Ihnen gern bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. bin ich bei der Abwehr der gegen Sie geltend gemachten Ansprüche behilflich. Hierbei handelt es sich meistens um Ansprüche im Zusammenhang mit Leistungsstörungen, also insbesondere um Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche wegen der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung bestimmter Pflichten. 

Ich bin stets um eine außergerichtliche Lösung Ihrer Angelegenheit bemüht, vertrete Sie aber auch kompetent in gerichtlichen Verfahren, soweit diese in Ihrem Fall erforderlich werden. 

Kurz gefasst gehören zum allgemeinen Zivilrecht folgende Gebiete, in welchen ich Sie gerne vertrete:

Oder wünschen Sie die Gestaltung eines rechtssicheren Vertrages, einer Gesellschaftssatzung (z. B. für eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder für eine GmbH) oder die Überprüfung eines vorhandenen Vertrages auf rechtliche Schwachpunkte? So stehe ich mit meiner Erfahrung im Bereich der Vertragsgestaltung gerne zur Verfügung. 

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