R e c h t s a n w a l t 
    A n d r e j       D i p p e l

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein umfangreiches und kompliziertes Rechtsgebiet, sodass im Falle von Fragen die Hilfe eines Rechtsanwalts meistens unumgänglich ist.

  • Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann ist schnelles Handeln angesagt! Das Kündigungsschutzgesetz sieht eine Frist von 3 Wochen vor, um gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen zu können. Hierbei gilt zu überprüfen, ob die Kündigung der Schriftform entspricht, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde und ob diese sozial gerechtfertigt ist. Die soziale Rechtsfertigung der Kündigung greift jedoch nur dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz auf den gekündigten Arbeitnehmer überhaupt Anwendung findet. Dies hängt stets von der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Betrieb/Unternehmen des Arbeitgebers ab.
          Daher gilt: Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich umgehend nach Erhalt der Kündigung!
  • Wurde Ihr Arbeitsverhältnis wirksam beendet, so hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Sobald der Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis in der Hand hält, scheint, als sei dieses sehr gut formuliert. Vielen Arbeitnehmern ist jedoch nicht bewusst, dass Arbeitszeugnisse eine Geheimsprache enthalten. Nach dieser beurteilt sich die Benotung des Arbeitnehmers von "sehr gut" bis "mangelhaft". Ein einzelnes Wort im Arbeitszeugnis kann bereits ausreichen, um eine schlechte Benotung herbeizuführen.

Kontaktieren Sie mich! Ich prüfe Ihr Arbeitszeugnis, gegen das auch gerichtlich vorgegangen werden kann!

  • Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber mit der Auszahlung des Lohns im Verzug ist. Ich mache diesen gerne für Sie geltend. Jedoch gilt zu beachten, dass viele Arbeitsverträge eine sog. Ausschlussklausel bzw. Verfallsklausel enthalten, die einen schnellen Ausschluss des Lohnanspruchs, aber auch andere Ansprüche nach sich ziehen. Doch nicht jede solche Klausel ist wirksam formuliert. Im Falle ihrer Unwirksamkeit gilt die normale Verjährungsfrist. Kontaktieren Sie mich. Ich mache Ihre Zahlungsforderungen für Sie geltend.
  • Urlaubsabgeltung: Viele Arbeitnehmer haben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht genommene Urlaubstage. Demnach treten Fragen auf, ob der Urlaub abzugelten ist. Fragen Sie mich! Ich berate Sie gern.



Ihr Rechtsanwalt für Steuerrecht

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